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getbulk

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026-05-18. Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform „getbulk“ sowie sämtliche Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen RTDB.Partners GmbH und ihren unternehmerischen Kunden.

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Anbieterin ist RTDB.Partners GmbH, Götzauegg 30, 8081 Heiligenkreuz am Waasen (nachfolgend „getbulk“).

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Verbraucher (§ 1 KSchG) sind von der Nutzung ausgeschlossen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestand­ teil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Plattform, Rolle von getbulk

2.1 getbulk ist eine B2B-Sourcing-Plattform für Bulk-Rohstoffe. getbulk tritt im Verhältnis zum Kunden als Verkäuferin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf.

2.2 Sämtliche im Katalog angezeigten Preise sind unverbind­ liche Richtwerte. Ein verbindliches Angebot wird erst nach Eingang einer konkreten Anfrage durch getbulkerstellt.

3. Vertragsabschluss

3.1 Die Darstellung von Rohstoffen auf der Plattform stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

3.2 Durch Absenden einer Anfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.

3.3 Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Auftrags­ bestätigung durch getbulk per E-Mail zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung der Anfrage stellt keine Annahmeerklärung dar.

4. Preise, Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) sowie eine Mahnpauschale gemäß § 458 UGB verrechnet.

4.4 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Lieferung, Eigentumsvorbehalt

5.1 Liefertermine werden im verbindlichen Angebot verein­bart. Geringfügige Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt.

5.2 Die Gefahr geht mit Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Kunden über (Incoterms 2020: CPT bzw. wie im Angebot ausgewiesen).

5.3 Die gelieferten Rohstoffe bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von getbulk (verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt).

6. Mängelrüge, Gewährleistung

6.1 Es gilt § 377 UGB: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Übernahme, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt.

6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Übergabe.

6.3 getbulk ist im Rahmen der Gewährleistung nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Preisminderung berechtigt. Ein Recht auf Wandlung besteht nur bei wesentlichen, nicht behebbaren Mängeln.

7. Haftung

7.1 getbulk haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG).

7.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet getbulknur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

7.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust sowie Schäden Dritter ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

8. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Lieferkette, Bezugsquellen, Konditionen) auch nach Beendigung des Vertrags geheim zu halten und nicht für eigene Zwecke zu verwenden.

9. Datenschutz

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für Graz, Österreich sachlich zuständige Gericht.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.